Ex tunc (Latein: „von Anfang an, rückwirkend“) kennzeichnet ein Ereignis mit Rückwirkung für die Vergangenheit. Dieser terminus technicus findet insbesondere im Zivilrecht seine Anwendung. Das Gegenstück dazu ist "ex nunc", welches ein Ereignis mit Rechtswirkung in die Zukunft meint und eine Rückwirkung ausschließt
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