Samstag, 16. Januar 2021

für den nichtlateiner

 

Bildergebnis für ex tunc ex nunc unterschied
Ex tunc (Latein: „von Anfang an, rückwirkend“) kennzeichnet ein Ereignis mit Rückwirkung für die Vergangenheit. Dieser terminus technicus findet insbesondere im Zivilrecht seine Anwendung. Das Gegenstück dazu ist "ex nunc", welches ein Ereignis mit Rechtswirkung in die Zukunft meint und eine Rückwirkung ausschließt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

argy 9.7.2025

  Die Reserven der Zentralbank sanken aufgrund von Anleihezahlungen um mehr als 2,5 Milliarden US-Dollar Diese Woche zahlte das Finanzminist...