Mittwoch, 20. Januar 2021

Repo Solar Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG, Oberhaching (vormals: CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG, Holzkirchen) Anhang für das Geschäftsjahr 2019

 Repo Solar Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG (vormals: CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG)

 

Repo Solar Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG (vormals: CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG)

Oberhaching (vormals: Holzkirchen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen1.987.383,002.270.928,00
I. Sachanlagen1.987.383,002.270.928,00
B. Umlaufvermögen338.395,16484.734,49
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände22.420,1610.233,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks315.975,00474.501,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten0,0015.776,00
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil1.345.126,321.363.325,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva3.670.904,484.134.763,82

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Rückstellungen53.062,5051.047,50
B. Verbindlichkeiten3.617.841,984.083.716,32
Bilanzsumme, Summe Passiva3.670.904,484.134.763,82

Anhang

Repo Solar Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG, Oberhaching
(vormals: CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co. Liepolding KG, Holzkirchen)
Anhang für das Geschäftsjahr 2019


Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberhaching (vormals: Holzkirchen) und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 91890 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB.

Für den Jahresabschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB Anwendung. Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 und 288 HGB für kleine Gesellschaften im Sinne des §267Abs.1HGB in Anspruch.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gegliedert.

Der Grundsatz der Stetigkeit in der Darstellung sowie in der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beachtet. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist gegeben.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung geht aufgrund stiller Reserven im Anlagevermögen der Gesellschaft davon aus, dass keine materielle Überschuldung vorliegt. Die bilanzielle Überschuldung resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Im Rahmen des Anlagevermögens werden Herstellungskosten für eine Photovoltaikanlage ausgewiesen, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt ist. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich degressiver Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von 12,5%. In den Vorjahren wurden Sonderabschreibungen gemäß § 7 g EStG in Anspruch genommen. Gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die steuerlich zulässigen Wertansätze der Vorjahre und die degressive Abschreibung fortzuführen. Das übrige Anlagevermögen wird linear über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 10 und 17 Jahren abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und haben eine Restlaufzeit - wie im Vorjahr - von bis zu einem Jahr. 

Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen den Nominalwerten. Dabei waren TEUR 151 (VJ TEUR 330) der Guthaben zugunsten der finanzierenden Bank als Mindestliquiditätsreservekonto bzw. Sicherheitskonto zu halten und an diese verpfändet. Weitere TEUR 30 (VJ TEUR 30) sind verpfändet als Hinterlegung für eine Bürgschaft im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag für das PV-Anlagengrundstück.

Die Kommanditisten haben zum Bilanzstichtag die Pflichteinlage in Höhe von TEUR 2.546 voll einbezahlt. Die im Handelsregister insgesamt eingetragene Haftsumme beträgt TEUR 101.

Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen im ausreichenden Umfang.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit einer Raumsicherungsübereignung der Photovoltaikanlage, der Abtretung der Stromeinspeisevergütungen und etwaiger Versicherungsleistungen, der Verpfändung der Kapitaldienstreserve sowie durch die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEUR 452 (VJ TEUR 452) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 897 (VJ TEUR 1.349) eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 3 (VJ TEUR 19) mit einer Laufzeit – wie im Vorjahr – von bis zu einem Jahr. Alle weiteren Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Durch die außergewöhnliche Entwicklung in Folge der weltweiten Covid 19 Epidemie befindet sich das Land derzeit in der wohl größten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl die Gesellschaft durch die Erzeugung von Strom derzeit nicht unmittelbar davon betroffen ist, wird sich aber auch die Gesellschaft den negativen Folgen einer wirtschaftlichen Rezession, verbunden mit Umsatzausfällen, ggf. auch durch Wartungsverzögerungen, nicht entziehen können. Die tatsächlichen Auswirkungen können derzeit nicht abgeschätzt werden, sie hängen stark von der weiteren Dauer und Intensität der gegenwärtigen Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens ab.

Oberhaching, den 14. April 2020

………………………………………...
Jens F. Neureuther 
(Geschäftsführer der
RepoSolar Verwaltungs GmbH)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2020 festgestellt

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