Dienstag, 2. März 2021

Der Skripturakt dürfte wohl bereits vollzogen sein. ???????

 Hallo Rolf,

 

was willst du aber erreichen (Ziel der Anfechtung)?

 

Der Skripturakt dürfte wohl bereits vollzogen sein. Damit bleibt wiederum nur Schadensersatz (hier negatives Interesse), d.h. maximal Ersatz des Kaufpreises der Bonds (du hättest also nichts gewonnen).

Eine etwaige Nichtigkeit der Beschlüsse ist nachrangig gegenüber dem Vertrauen potenzieller Käufer in die Wirksamkeit der neuen Globalurkunde.

 

Die Umschuldung der A0N3X2 wurde noch 2020 angeschoben. Anders als bei den anderen Carpevigo-Bonds besteht daher noch kein StaRUG-Bezug. Man könnte aber jederzeit eine Umschuldung nach StaRUG nachschieben. Dagegen wäre man als Bondholder machtlos, weil man durch die Hausbanken stets überstimmt werden kann (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 StaRUG).

 

Da Carpevigo Zeit schinden wird, wird man eine StaRUG-Umschuldung erst nachschieben, wenn der Prozess rechtskräftig verloren werden sollte. Dann hast du die Hausbank von Carpevigo als direkten Gegenspieler.

 

 

Gruß

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