DIE BÜRGERNUMMER KOMMT – UND DAMIT AUCH DER GLÄSERNE BÜRGER?

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das sogenannte Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Damit steht fest: Aus der Steuer-ID, die jeder Bundesbürger schon für steuerliche Zwecke hat, wird eine einheitliche Bürgernummer. In rund 50 Datenbanken von Bund und Ländern soll diese Identifikationsnummer in Zukunft genutzt werden. Ist das der Weg zum gläsernen Bürger? Oder einfach nur ein notwendiger Schritt zur dringend notwendigen Digitalisierung der Verwaltung? Wir wollen das hier mal zur Diskussion stellen – und bringen dafür die wichtigsten Informationen.
Die Grundidee ist gut
Die bisherige Steuer-ID (auch Steuer-Identifikationsnummer genannt) bestehend aus elf Ziffern und wird zukünftig nicht mehr nur vom Finanzamt, sondern von rund 50 weiteren Stellen genutzt. Dazu gehören Führerscheinstelle, Rentenversicherung, Krankenkassen, Meldeämter, Waffenregister und viele mehr.
Prinzipiell sollten dadurch viele Behördengänge überflüssig werden, denn dank der Bürgernummer ist jede und jeder eindeutig identifizierbar. Geschichte dürften dann auch Dinge sein wie: Amt A braucht eine Bescheinigung von Amt B. Dafür ist aber wieder etwas von Amt C nötig. Also läuft man die Ämter ab – und hat zum Schluss dann doch was übersehen.
Jetzt könnte Amt A selbst bei Amt B „nachfragen“ und entsprechend Amt B bei Amt C. Statt dem laufenden Bürger gibt es dann die laufenden Daten, online. Klingt doch gut, zumal der Bürger dem ganzen Verfahren auch noch seine Zustimmung erteilen sollen muss.
Doch es gibt zwei wesentliche Probleme: einmal der Datenschutz und einmal die Machbarkeit und Finanzierung.
Datenschutz kritisch
Wir müssen uns das Ganze mal genau vorstellen: Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihre Steuer-ID gespeichert. Und dazu natürlich Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, letzte Anschrift und zuständiges Finanzamt. Schon bei der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2008 gab es Kritik an möglicher Datensammelwut. Das konnte damals leicht entkräftet werden, weil die Steuer-ID ja „nur“ für steuerlich relevante Dinge eine Rolle spielte.
Nun ist diese Bürgernummer aber auch bei den verschiedensten Behörden hinterlegt. Und prinzipiell lassen sich dadurch recht einfach umfangreiche Profile erstellen. Wenn die verschiedensten Daten sich immer hinter der gleichen Nummer „verstecken“. Datenschützer warnten aber ebenso vergeblich wie die Oppositionsparteien im Bundestag vor der Einführung der einheitlichen Bürgernummer, die im Prinzip auch noch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Aber alles vergeblich. Und auch die Hoffnung, das ganze Gesetz im Bundesrat zu Fall zu bringen, blieb nur eine Hoffnung.
Verbesserungen in letzter Minute
Dass das Gesetz und die einheitliche Bürgernummer letztlich auch durch den Bundesrat ging, lag auch zumindest ein bisschen daran, dass es noch mal angepasst worden ist.
- So gibt es in der finalen Fassung das „4-Corner-Modell“. Die Daten sollen dabei nicht direkt zwischen den Behörden ausgetauscht werden, sondern über einen Mittelsmann fließen.
- Zudem ist ein „Daten-Cockpit“ geplant, wo jede Bürgerin und jeder Bürger nachvollziehen kann, welche Behörde warum auf was zugegriffen hat.
- Einzelne Datenbanken wie das Schuldnerverzeichnis, das Insolvenzregister, das Rechtsdienstleistungsregister, das Liegenschaftskataster sowie Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern sind nicht mehr dabei.
- Zudem soll noch eine Verordnung kommen, die die Anzahl und Abgrenzung der Sektoren bestimmt, in denen Daten überhaupt zusammengeführt werden dürfen.
Ja, es wurde schon einiges Richtung Datenschutz verbessert auf der Zielgeraden. Ob das ausreicht, ist aber zumindest fraglich. Vermutlich wird das Ganze dann doch noch vorm Bundesverfassungsgericht landen. Eine wesentlich datenschutzfreundlichere Variante hat übrigens unser Nachbar Österreich. Was die besser machen: Es steht im letzten Absatz dieses Blogartikels.
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