Dienstag, 27. April 2021

Girokonto-Gebühren: BGH-Urteil stellt Preismacht der Banken massiv infrage XI ZR 26/20

 

Girokonto-Gebühren: BGH-Urteil stellt Preismacht der Banken massiv infrage

Mit Ad-hoc-Interpretationen sollte man vorsichtig sein. Indes - es wäre nicht das erste BGH-Urteil, das durch die GuVs mancher Banken zischt wie die Sense durchs Gras ... Doch der Reihe nach: Im Mittel um fast 40% sind die Preise für Girokonten hierzulande seit 2015 gestiegen. Dabei bedienen sich Banken und Sparkassen verfahrenstechnisch meist eines der beiden folgenden Instrumente: A) Der Preis des schon bestehenden Produkts wird erhöht. Oder B) Die Bank führt ein neues Entgelt ein bzw. überführt den Kunden in ein neues Kontenmodell, indem sie jeweils die AGB ändert. Das läuft dann in der Regel so, dass die Veränderung in Kraft tritt, sofern der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Was der Kunde natürlich nicht tut. Weil: Der Kunde ist ja gottseidank träge. Jedenfalls: Bislang hatte die Rechtsprechung weder mit "A" noch mit  "B" erkennbare Problem. Die auch als "Schweigen ist Zustimmung" bekannte Methode "B" wurde sogar in mehreren Urteilen explizit bestätigt. Gestern indes hat der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 26/20) die "Schweigen ist Zustimmung"-Praxis einigermaßen überraschend für nicht rechtens erklärt. Ein Urteil mit noch nicht absehbaren, aber mutmaßlich gravierenden Folgen für die hiesige Bankenbranche. Ein paar gestern nach dem Urteil getätigte Telefonate zeigen: Die Nervosität bei Banken und Sparkassen ist groß. Denn auch wenn die maßgeblichen Stellen erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollen - eines zeichnet sich schon jetzt ab: Das Urteil stellt die Preissetzungsmacht der Branche massiv infrage

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