wir nehmen Bezug auf die Nachricht von Herrn Koch vom 30.04.2021.
Wir können nicht nachvollziehen, was genau Herr Koch meint, wenn er von rechtswidrigen Gebühren spricht die durch uns erhoben worden sein sollen.
Vielmehr können wir die Schließung Ihres bereits zum 25.01.2021 gekündigten Depots / Kontos nicht abschließend bearbeiten, da sich noch immer ein Bestand in Ihrem Wertpapierdepot befindet.
Die verbleibende(n) Position(en) lauten (Menge, ISIN, Bezeichnung):
10.000 USP17625AD98 11.95% VENEZUELA 11/31 REGS
Daher hatten wir Sie mit Nachricht vom 02.02.2021, 11.02.2021 und 30.04.2021 gebeten, uns für den Fall der Übertragung der Wertpapiere auf ein anderes Depot von Ihnen bei einer anderen Bank die notwendigen Angaben wie Depotinhaber, Depotnummer, Bankleitzahl und/oder BIC mitzuteilen.
Wir hatten Ihnen auch mitgeteilt, dass Sie alternativ telefonisch bei der onivsta bank auch einen Verkaufsauftrag für das Wertpapier erteilen können. Dies war ein alternativer Vorschlag und ist natürlich nur eine Option. In keinem Fall werden wir die Veräußerung von Ihren Wertpapieren vornehmen ohne einen entsprechenden Auftrag von Ihnen. Jedoch fordern wir Sie hiermit erneut auf uns mitzuteilen, wie weiter mit Ihren Wertpapieren verfahren werden soll, damit wir die Kontoschließung abwickeln können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr onvista bank Team
Katrin Hofmann
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