Freitag, 30. April 2021

und wenn die bank kündigt ? Wenn Sie den Depotvertrag über die Verwahrung Ihrer Wertpapiere kündigen, sind Sie zivilrechtlich zur Rücknahme der für Sie verwahrten Wertpapiere verpflichtet

 Hinsichtlich der Nachricht Ihrer Bank kann ich Ihnen vorab das Folgende mitteilen:

Wenn Sie den Depotvertrag über die Verwahrung Ihrer Wertpapiere kündigen, sind Sie zivilrechtlich zur Rücknahme der für Sie verwahrten Wertpapiere verpflichtet. Sie müssten also vorher das Wertpapier auf ein anderes Depot, alternativ durch Verkauf oder Schenkung auf eine andere Person übertragen. Der Handel im beschwerdegegenständlichen Wertpapier findet an deutschen Börsen zurzeit nicht statt. Sofern an einer ausländischen Börse noch ein liquider Handel besteht, könnten Sie versuchen, das Wertpapier nach einem Depotübertrag bei einem anderen Broker mit einem entsprechenden Börsenzugang zu veräußern. Anderenfalls bliebe Ihnen im Grunde nur noch die von der Bank angebotene Möglichkeit, das Wertpapier mittels der Freihalteerklärung auf die Bank zu übertragen, es also wertlos auszubuchen.

Sofern Sie also damit einverstanden sind, dass ich für Sie an die Bank herantrete und dabei Ihre Eingabe weiterleite, geben Sie mir bitte kurz schriftlich oder per E-Mail Bescheid.

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