Montag, 14. Juni 2021

Die Commerzbank AG ist nach Artikel 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, Ihnen mindestens einmal pro Quartal auf einem dauerhaften Datenträger eine Aufstellung der betreffenden Finanzinstrumente oder Gelder zu übermitteln

 Die Commerzbank AG ist nach Artikel 63 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet, Ihnen mindestens einmal pro Quartal auf einem dauerhaften Datenträger eine Aufstellung der betreffenden Finanzinstrumente oder Gelder zu übermitteln

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