Sonntag, 27. Juni 2021

Wenn auch Ihr Finanzamt die Verlustverrechnung zwischen Aktien und anderen Kapitalanlagen abgelehnt hat, legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein und berufen Sie sich zur Begründung auf den BFH-Beschluss VIII R 11/18!

 Wenn auch Ihr Finanzamt die Verlustverrechnung zwischen Aktien und anderen Kapitalanlagen abgelehnt hat, legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein und berufen Sie sich zur Begründung auf den BFH-Beschluss VIII R 11/18!

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