Betreff: AW: Umtausch Buenos Aires
Guten Tag Frau nn,
wir wissen nicht, warum die Postbank so handelt. Wir werden das nicht tun, denn hier besteht ein Haftungsrisiko.
Wie bereits mitgeteilt, richtet sich das Angebot nicht an private Anleger.
Was professionelle Anleger sind, ist im § 67 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Grundsätzlich gelten erst einmal nur institutionelle Anleger als professionell. Das sind zum Beispiel Finanzunternehmen oder Regierungen. Privatkunden sind von Natur aus keine professionellen Anleger im Sinne des Gesetzes.
Wichtig ist diese Unterscheidung deshalb, weil das Gesetz für private Anleger besondere Schutzvorschriften vorsieht.
Folgende Faktoren müssen erfüllt werden, um sich als professioneller Anleger einstufen zu lassen:
1. Der Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt;
2. der Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro;
3. der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.
Wir führen Direkt-Depots ausschließlich für private Anleger.
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