1. BGH urteilt zu antijüdischem Schweine-Relief
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Seit vier Jahren wird juristisch darüber gestritten, jetzt will der Bundesgerichtshof seine Entscheidung verkünden. Muss das antijüdische Sandsteinrelief an der Wittenberger Kirche entfernt werden?
Streit: Bei dem Rechtsstreit geht es um eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik an der Stadtkirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt. Der Kläger will, dass die Plastik entfernt wird. Er sieht darin ein Beispiel für die Verfehlungen der Kirche im Umgang mit Juden. In der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters, für sich betrachtet sei das Relief „in Stein gemeißelter Antisemitismus“.
Relief: Das Relief aus dem 13. Jahrhundert zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen. Durch Spitzhüte sollen sie als Juden identifiziert werden. Eine Figur – die laut BGH einen Rabbiner darstellt – hebt den Schwanz des Tieres und schaut ihm in den After. Im jüdischen Glauben gelten Schweine als unrein. Die Stadtkirchengemeinde bezeichnet das Relief als „ein schwieriges Erbe, aber ebenso Dokument der Zeitgeschichte“.
Vorinstanzen: Das Oberlandesgericht Naumburg und das Landgericht Dessau-Roßlau haben die Klage zuvor abgewiesen. Grund war unter anderem die Erklärtafel in der Nähe der Abbildung, die auf den Kontext verweist. Schmähplastiken dieser Art seien besonders im Mittelalter verbreitet gewesen, heißt es dort unter anderem. Aus Sicht des Klägers reicht das nicht aus. Er hat bereits angekündigt, den juristischen Weg voll auszuschöpfen und im Zweifel vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
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