Freitag, 23. September 2022

Metafina GmbH Hamburg Öffentliches Erwerbsangebot an die Inhaber der durch die Provinz Buenos Aires emittierten Anleihen mit den ISINs: XS0234085461 (Poolfaktor 16,67 %) XS0584493349 (Poolfaktor 33,33 %)* zum Erwerb Ihrer Anleihen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 2,75 % des Nominalwertes. 1. Angebot Die M

 Metafina GmbH Hamburg Öffentliches Erwerbsangebot an die Inhaber der durch die Provinz Buenos Aires emittierten Anleihen mit den ISINs: XS0234085461 (Poolfaktor 16,67 %) XS0584493349 (Poolfaktor 33,33 %)* zum Erwerb Ihrer Anleihen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 2,75 % des Nominalwertes. 1. Angebot Die Metafina GmbH bietet allen Anleiheinhabern an, ihre Anleihen gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 2,75 % des Nominalwertes unter Berücksichtigung des Poolfaktors *(unter Zugrundelegung eines Wechselkurses von 1,00 USD je 1 EUR) zu erwerben. Das Angebot ist auf einen Gesamtnominalwert in Höhe von 1.000.000,00 USD und 1.000.000,00 EUR begrenzt. Stückzinsen werden nicht gezahlt (flat). Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt und richtet sich nicht an ausländische Anleiheinhaber, in deren Jurisdiktion das vorliegende Angebot gegen die geltenden Gesetze verstoßen würde. Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 10.10.2022, 24 Uhr. Für die Erfüllung der Meldepflicht nach Art. 26 MiFIR werden die Depotbanken gebeten, folgendes Datum und folgende Uhrzeit zu verwenden: 11.10.2022 12:00:00. 2. Durchführung des Angebots 2.1. Annahmeerklärung und Sperrvermerk Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend: „depotführendes Institut“) erklärt werden. Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Anleihen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots a) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und b) die Anleihen, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen. Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Metafina GmbH und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß der bei der Metafina GmbH unter www.metafina.de erhältlichen

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