Gläubiger der Credit Suisse wehren sich gegen die von der Schweizer Finanzaufsicht (Finma) verordnete Zwangsabschreibung bestimmter Nachranganleihen. Die Kanzlei Quinn Emanuel hat im Auftrag von Investoren Beschwerde gegen eine Verfügung der Finma vom 19. März eingereicht, mit dem der Wert sogenannter AT1-Anleihen auf null abgeschrieben wurde.
Die Investoren hatten insgesamt 4,5 Milliarden Franken in die AT1-Anleihen der Credit Suisse investiert. Hinter der Beschwerde stehen damit Anleger, die mehr als ein Viertel des ausstehenden Gesamtvolumens von 16 Milliarden Franken halten. Darunter ist beispielsweise auch die Pensionskasse des Schweizer Lebensmittelhändlers Migros, die allein Verluste in Höhe von 100 Millionen Franken verkraften muss. Das Handelsblatt hat Einblick in die Beschwerde erhalten. Darin fordern die Investoren die Finma auf, die entsprechende Verfügung zurückzunehmen.
Bei den AT1-Anleihen handelt es sich um spekulative Zinspapiere, die im Krisenfall in Aktien gewandelt oder abgeschrieben werden können, um die Kapitalbasis einer Bank zu stärken. Mit der Abschreibung der AT1-Anleihen verfolgte die Finma das Ziel, die in Schieflage geratene Bank vor der Übernahme durch den Konkurrenten UBS zu stützen. Die Investoren dieser Zinspapiere erlitten einen Totalverlust.
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