Donnerstag, 30. Januar 2025

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Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung nachträglicher gerichtlicher Klärung der Gewährung ausreichenden diplomatischen Schutzes

 

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines deutschen Journalisten, welcher im Rahmen eines Aufenthalts in Venezuela festgenommen und inhaftiert wurde, teilweise stattgegeben.Der Beschwerdeführer erhob nach seiner Haftentlassung und Rückkehr nach Deutschland Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin und beantragte verschiedene gerichtliche Feststellungen, die im Kern zum Inhalt haben, die Bundesrepublik Deutschland habe ihm während einer viermonatigen Haft in Venezuela weder hinreichenden diplomatischen Schutz noch ausreichende konsularische Betreuung gewährt. Die Klage wurde durch das Verwaltungsgericht teils als unbegründet und teils als unzulässig abgewiesen; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.Soweit die Klage mit der Begründung mangelnden Feststellungsinteresses als teilweise unzulässig abgewiesen wurde, verletzen die gerichtlichen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG). Der Beschwerdeführer hat insoweit Anspruch auf nachträgliche gerichtliche Klärung etwa der von ihm aufgeworfenen Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland (hier das Auswärtige Amt) sein aus dem Staatsbürgerschaftsrecht und den Grundrechten folgendes Recht auf angemessenen diplomatischen Schutz im Ausland verletzt hat, indem es während seiner Gefangenschaft weder öffentlich gegen seine Inhaftierung protestiert noch von der Republik Venezuela seine Freilassung verlangt habe.Die Sache wird in diesem Umfang an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen.

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