Wertes Finanzamt
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5.2.2025!
Hierzu ist anzumerken:
Nach einem knappen viertel Jahrhundert o.g. Steuer zu erheben entspricht nicht meinen Vorstellungen von einer fairen , transparenten und rechtssicheren Steuer.
Bitte erläutern Sie mir wie es dazu kam.?
Wurde rechtliches Gehör gewährt?
Wurden die Bescheide richtig zugestellt?
Wenn ich richtig erinnere war Herr Schwarz damals nicht mehr unser Steuerberater.
Zur Zwangsvollstreckung ist folgendes anzumerken:
Ich bitte Sie die Zwangsvollstreckung bei der Sparkasse aufzuheben und die Umsatzsteuerverrechnung rückgängig zu machen.
Zur Begründung :
Die Bescheide stammen aus 2019 und sind damit Ende 2024 verjährt.
Die Vollstreckungsankündigungen Ende 24 ( bitte um Kopien) sind nicht geeignet die Verjährung zu unterbrechen.
In ihnen wurde Fälligkeit 2020 behauptet, was falsch ist.
Der Steuerpflichtige konnte den Steueranspruch nicht mit Sicherheit erkennen.
U.U. Ist es sogar zu einer Täuschung gekommen.
Die Schreiben sind nichtig.
Weitere Rechtsschutzmöglichkeiten könnten sein:
Dienstaufsichtsbeschwerde , Klage beim Finanzgericht mit umfassender Akteneinsicht und Vorstellung beim Petitionsausschuss des Landtages.
Danke und beste Grüße
Rolf Koch
Zur eisernen Hand 25
64367 Mühltal
TEL 0151 46195656
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