Montag, 17. März 2025

Bei der fiktiven Quellensteuer ist das Ergebnis das gleiche, allerdings ohne, dass zuvor im Ausland Quellensteuer gezahlt wurde

 

Ihr Anruf am 17. Februar 2025 - Unser Zeichen: 25-7173

Von:
Beschwerdemanagement@commerzbank.com
An:
rolfjkoch@web.de
Datum:
17.03.2025 11:15:01
Sehr geehrter Herr Koch,

wir nehmen Bezug auf Ihren oben genannten Anruf. Gern beantworten wir Ihre Fragen.

Bei der anrechenbaren Quellensteuer handelt es sich um die teilweise Berücksichtigung von zuvor im Ausland gezahlter Quellensteuer auf die inländische Steuerschuld. Bei der fiktiven Quellensteuer ist das Ergebnis das gleiche, allerdings ohne, dass zuvor im Ausland Quellensteuer gezahlt wurde.

Einzelheiten über die detaillierte Ausgestaltung regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Ländern.

Sowohl die anrechenbare als auch die fiktive Quellensteuer weist die Commerzbank standardmäßig auf der Erträgnisaufstellung aus. Ihren Wunsch nach Erstellung der Erträgnisaufstellungen haben wir an die kontoführende Einheit bereits weitergeleitet. Eine Rückmeldung dazu haben Sie per E-Mail am 12. März 2025 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Jolanta Kansy


Commerzbank AG
Privat- und Unternehmerkunden
Beschwerdemanagement
Postanschrift: 40300 Düsseldorf

Telefon +49 69 98 66 09 33
Unser Zeichen: 25-7173


Beschwerdemanagement@commerzbank.com


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