• Der Autor Norbert Häring streitet seit 2015 für sein Recht, den Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen.
  • Häring geht es vor allem darum, durch die Bargeldzahlung sein Recht auf Privatsphäre zu schützen.
  • Nach dem Gang durch mehrere Instanzen entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag über die Klage.

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Seit 2015 führt der Autor und Barzahlungsaktivist Norbert Häring eine juristische Auseinandersetzung mit dem Hessischen Rundfunk. Der 57-Jährige kämpft mit einem weiteren Kläger für sein Recht, den Rundfunkbeitrag mit Scheinen und Münzen zu begleichen. Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über den Fall.

Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die EuGH-Richter um eine Stellungnahme zu den europarechtlichen Fragen der Auseinandersetzung gebeten.
Häring erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion die Motivation hinter seiner Klage. "Mir geht es darum, weiter mit Bargeld bezahlen zu können, weil Bargeld enorm wichtig ist für die Wahrung der Privatsphäre und weil es das einzige sichere Geld ist, zu dem man als normaler Bürger Zugang hat", sagt er.

Der gläserne Bürger, bei dem aufgrund der Daten von Kartenzahlungsaktivitäten das Bankkonto als eine Art Logbuch des Lebens fungiert, ist Härings Horrorvision. "Ich will, dass Bargeld eine relevante Option bleibt, die auch viele Menschen nutzen", sagt er.

Ein grundsätzlicher Gegner des Rundfunkbeitrags ist Häring nicht. Sein Ziel ist nicht dessen Abschaffung. Auch wenn die Zwangsabgabe in seinen Augen zu hoch und unsozial ist.

Gibt das EU-Recht den Mitgliedstaaten Spielraum für nationale Bargeldregeln?

Der Autor ("Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle") beruft sich in seiner Klage unter anderem auf das Bundesbankgesetz. Das besagt, dass "auf Euro lautende Banknoten (…) das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" seien.

Selbst das Bundesverwaltungsgericht stellte 2019 fest, dass diese Vorschrift "öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten" verpflichte.

Bei der Entscheidung der Luxemburger Richter geht es nun um die bislang ungeklärte Frage, ob das europäische Recht den Mitgliedstaaten Spielraum für nationale Bargeldregeln erlaubt. Oder ob es womöglich selbst die Annahme von Barzahlungen vorschreibtFlogb