AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE
in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021
Pressemitteilung Nr. 3/2021 vom 14. Januar 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen
k e i n e mündliche Verhandlung durchzuführen.
Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
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