Donnerstag, 14. Januar 2021

und da will der neureuther auf biegen und brechen eine GV erzwingen weil er sonst den bond um die ohren gehauen kriegt

 

AUFHEBUNG DER VERHANDLUNGSTERMINE
in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 26. und 27. Januar 2021

Pressemitteilung Nr. 3/2021 vom 14. Januar 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 12. Januar 2021 entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18, am 26. und 27. Januar 2021 im Lichte der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen

k e i n e  mündliche Verhandlung durchzuführen.

Die Verhandlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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