Urteil zum Rundfunkbeitrag18,36 Euro können auch bar bezahlt werden
Urteil: Der Ausschluss einer Barzahlung des Rundfunkbeitrags verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes
Wer nachweislich kein Girokonto eröffnen kann, muss seinen Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro im Monat auch bar bezahlen dürfen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, verstößt nach Ansicht der Richter der „ausnahmslose Ausschluss“ von Barzahlung in der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks (HR) gegen europäisches Recht und den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
[Der tägliche Nachrichtenüberblick aus der Hauptstadt: Schon rund 57.000 Leser:innen informieren sich zweimal täglich mit unseren kompakten überregionalen Newslettern. Melden Sie sich jetzt kostenlos hier an.]
Die Bezahlung müsse daher in der Satzung neu geregelt werden. Übergangsweise darf die aktuelle Regelung beibehalten werden, solange Menschen ohne Girokonto in Härtefällen bereits jetzt die Möglichkeit bekommen, ihre Beiträge mit Bargeld zu bezahlen. Der HR begrüßte den Abschluss des Verfahrens. (AZ: 6 C 2.21)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen