Donnerstag, 7. Juli 2022

Urteil zum Rundfunkbeitrag 18,36 Euro können auch bar bezahlt werden Urteil: Der Ausschluss einer Barzahlung des Rundfunkbeitrags verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes

 

Urteil zum Rundfunkbeitrag18,36 Euro können auch bar bezahlt werden

Urteil: Der Ausschluss einer Barzahlung des Rundfunkbeitrags verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes 

 ALEXANDER MATZKEIT
Zwei Wohnungsinhaber wollten ihren Rundfunkbeitrag bar bezahlen. Der HR sagte nein, das Bundesverwaltungsgericht sagte a.
Zwei Wohnungsinhaber wollten ihren Rundfunkbeitrag bar bezahlen. Der HR sagte nein, das Bundesverwaltungsgericht sagte a.FOTO: DPA

Wer nachweislich kein Girokonto eröffnen kann, muss seinen Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro im Monat auch bar bezahlen dürfen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, verstößt nach Ansicht der Richter der „ausnahmslose Ausschluss“ von Barzahlung in der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks (HR) gegen europäisches Recht und den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

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Die Bezahlung müsse daher in der Satzung neu geregelt werden. Übergangsweise darf die aktuelle Regelung beibehalten werden, solange Menschen ohne Girokonto in Härtefällen bereits jetzt die Möglichkeit bekommen, ihre Beiträge mit Bargeld zu bezahlen. Der HR begrüßte den Abschluss des Verfahrens. (AZ: 6 C 2.21)

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