onvista bank-Zwischenbescheid-
- Von:
- service@onvista-bank.de
- An:
- rolfjkoch@web.de
- Datum:
- 16.11.2021 14:29:31
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Bank wird für jeden Kunden etwaige Rückerstattungsansprüche ab dem 27.04.2021 (Zeitpunkt des BGH Urteils) prüfen und berechtigte Ansprüche ohne weitere Reklamation „automatisch“ zurückerstatten. Die Prüfung und eine etwaige Rückerstattung erfolgen voraussichtlich im I. Quartal 2022. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Da es sich, wie erwähnt, um einen automatischen Prozess handelt, brauchen Sie hierfür nichts zu unternehmen.
Aufgrund Ihrer geforderten Ansprüche aus dem bisherigen Verlauf der Geschäftsbeziehung werden wir prüfen, ob Sie darüber hinaus weitere Erstattungsansprüche ab dem Jahre 2018 haben. Ansprüche vor dem 01.01.2018 sehen wir aufgrund der 3-jährigen Verjährungsfrist nicht. Diesbezüglich erhalten Sie von uns eine Antwort innerhalb der nächsten 4 Wochen.
Mit der Zustimmung zu den geänderten Bedingungen und aktuellen Preisen bleiben etwaig von Ihnen geforderte Ansprüche aus dem bisherigen Verlauf der Geschäftsbeziehung erhalten. Ab 01.02.2022 würden jedoch die geänderten Bedingungen und das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis gelten.
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